Behinderten-Pauschbetrag & Co.: Alles nur noch elektronisch

20.02.2026

Steuerzahler, die gesundheitliche Probleme haben, sollten unbedingt beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung stellen. Steuerlich winkt nämlich ab einem Grad der Behinderung von 20 ein steuersparender Behinderten-Pauschbetrag. Die Pauschbeträge, die das zu versteuernde Einkommen mindern, betragen je nach Grad der Behinderung zwischen 384 Euro und 7.400 Euro.

Wichtig: Ab 1.1.2026 übermittelt das Versorgungsamt seine Feststellung zum Grad der Behinderung direkt ans Finanzamt. Das gilt ausnahmsweise auch, wenn der Antrag beim Versorgungsamt bereits 2025 gestellt und der Bescheid über die Feststellung des Grads der Behinderung für 2025 erst im Jahr 2026 ergeht. Für das Steuerjahr 2025 macht es dennoch Sinn, dem Finanzamt die Nachweise zur erstmaligen Feststellung des Grads der Behinderung oder zur Erhöhung des Grads der Behinderung noch in Papierform vorzulegen.

Copyright: Seventyfour/stock.adobe.com