2022 durften sich Rentner über eine Energiepreispauschale von 300 Euro freuen. Doch die Freude dauerte für viele Rentner nicht lange. Denn war ein Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wurde diese Energiepreispauschale vom Finanzamt besteuert. Dagegen wehrten sich viele Rentner mit einem Einspruch. In drei Klageverfahren sahen die Richter keine verfassungsrechtlichen Beanstandungen (Finanzgericht Sachsen, Urteile v. 11.11.2022, Az. 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23). Nun hat der Bundesfinanzhof in verschiedenen Revisionsverfahren das letzte Wort (BFH, Az. X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25).
Steuertipp: Die Einsprüche trotz der steuerzahlerunfreundlichen Urteile des Finanzgerichts Sachsen unbedingt aufrechterhalten. Dann heißt es abwarten, wie die BFH-Richter entscheiden.
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