Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen seines Arbeitgebers auch privat nutzen, muss er dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. Doch was passiert lohnsteuerlich, wenn der Arbeitnehmer mit diesem Dienstwagen einen Unfall auf einer Privatfahrt verursacht und der Arbeitgeber die Reparaturkosten übernimmt?
Antwort: In diesem Fall ist die kaum bekannte Regelung in Richtlinie 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 12 Lohnsteuerrichtlinien zu beachten. Danach gilt Folgendes:
- 1%-Regelung: Unfallkosten bis zu 1.000 Euro sind durch den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung im Rahmen der 1%-Regelung abgegolten. Es muss also kein weiterer geldwerter Vorteil versteuert werden.
- Fahrtenbuchmethode: Betragen die Unfallkosten nach Abzug der Versicherung einschließlich Umsatzsteuer nicht mehr als 1.000 Euro, dann müssen die durch den Arbeitgeber übernommenen Unfallkosten den Gesamtkosten des Fahrzeugs nicht hinzugerechnet werden.
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