3 Last-Minute-Steuertipps für Arbeitnehmer bis zum Jahreswechsel

02.12.2024

Bis zum Jahreswechsel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch gezielte Steuerstrategien fahren, um ihre Steuerlast für 2024 gezielt zu drücken. Hier drei besonders effektive Steuertipps für die nächsten Wochen:

Clever einkaufen I: Sollen bis zum Jahreswechsel noch berufliche Arbeitsmittel gekauft werden (z.B. Bürostuhl, Schreibtisch, Regal für Homeoffice), dann sollte der Kaufpreis je Gegenstand netto (also ohne Umsatzsteuer) nicht mehr als 800 Euro betragen. Dann handelt es sich nämlich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und der komplette Kaufpreis kann als Werbungskosten noch 2024 abgezogen werden.

Clever einkaufen II: Kaufen Beschäftigte 2024 aus beruflichen Gründen noch Software oder einen Laptop, dann gilt ausnahmsweise eine nur einjährige Nutzungsdauer. Das bedeutet im Klartext: Egal wie teuer die Kosten für Computerhardware und Software ausfallen, bei Kauf noch in 2024 ist jeder ausgegebene Cent steuerlich absetzbar.

Lohnsteuerermäßigung 2024: Wer es noch schafft, bis zum 30. November 2024 einen Lohnsteuerermäßigungsantrag 2024 beim Finanzamt einzureichen, profitiert 2024 von einem Lohnsteuerfreibetrag und kann sich beim Dezembergehalt über ein höheres Netto freuen. Da der Lohnsteuerfreibetrag automatisch auch 2025 gilt, behält der Arbeitgeber auch 2025 weniger Lohnsteuer vom Gehalt ein.

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