Beschäftigte, die 2024 im Homeoffice gearbeitet haben, können in ihrer Einkommensteuererklärung 2024 möglicherweise Werbungskosten von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, eintragen. Hier ein paar wichtige Grundregeln zu dieser Tagespauschale.
Regel 1: Haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz und müssen den Bürokram im Homeoffice erledigen und haben 2024 an einem Tag sowohl in der Einrichtung Ihres Arbeitgebers als auch im Homeoffice gearbeitet, winkt für ein und denselben Tag sowohl die Entfernungspauschale als auch die Tagespauschale als Werbungskosten.
Regel 2: Waren 2024 mehrere Personen am selben Tag im Homeoffice tätig, kann jeder in seiner Steuererklärung die Tagespauschale von 6 Euro als Werbungskosten berücksichtigen.
Regel 3: Streng genommen müsste auch der Vermieter einer Immobilie von der Tagespauschale profitieren. Und zwar für die Tage, an denen er sich mit seiner vermieteten Immobilie zu Hause beschäftigt hat.
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