Übertragen Eltern ihrem Kind eine vermietete Immobilie, bleibt das Kind bei der Schenkungsteuer verschont, wenn der Steuerwert der übertragenen Immobilie nicht mehr als 800.000 Euro beträgt. Eine gute Idee also diese Schenkung. Doch bei der Einkommensteuer birgt die Schenkung ein Risiko.
Steuerrisiko: Denn findet die Schenkung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf der vermieteten Immobilie statt und das Kind übernimmt ein Darlehen der Eltern, unterstellt das Finanzamt anteilig ein privates Veräußerungsgeschäft (BFH, Urteil v. 11.3.2025, Az. IX R 17/24). Fatale Folge: Es wird wegen der Darlehensübernahme ein fiktiver Verkaufsgewinn berechnet, den die schenkenden Eltern nach § 23 EStG versteuern müssen. Deshalb mit der Schenkung entweder warten, bis die Zehnjahresfrist überschritten ist, oder die Eltern lösen das Darlehen ab und das beschenkte Kind nimmt ein neues Darlehen auf.
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