Last-Minute-Steuertipps bis zum Jahreswechsel für Arbeitnehmer

21.10.2025

Last-Minute-Steuertipps bis zum Jahreswechsel für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die bis zum Jahreswechsel 2025/2026 steuerlich clever agieren, können entweder die Steuerlast 2025 noch gezielt drücken oder für 2026 die Weichen auf Steuern sparen stellen. Hier drei effektive Last-Minute-Steuertipps:

  • Clevere Einkaufstour I: Werden 2025 noch berufliche Arbeitsmittel gekauft (z.B. höhenverstellbarer Schreibtisch fürs Homeoffice, Smartphone für Außendienst etc.), dann empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass der Nettokaufpreis nicht über 800 Euro liegt. Denn nur dann wirkt sich der komplette Kaufpreis in voller Höhe 2025 als Werbungskosten aus.
  • Clevere Einkaufstour II: Auch beim Kauf von Computerhardware (PC, Laptop, Drucker) oder Software für den Beruf, wirkt sich der volle Kaufpreis noch 2025 als Werbungskosten aus. Das gilt unabhängig von der Höhe des Kaufpreises, weil für Computerhardware und Software generell eine nur einjährige Nutzungsdauer unterstellt wird. 
  • Vergütung von Überstunden: Wurde mit dem Arbeitgeber vereinbart, die geleisteten Überstunden zu vergüten, dann sollte die Zahlung dafür am besten erst 2026 erfolgen. Hintergrund: Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Vergütungen 2026 wegen einer Neuregelung in § 3b EStG steuerfrei.

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