Seit 1. Januar 2026 dürfen Steuerzahler, die ihre Regelaltersgrenze für die Rente erreicht haben und in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen (§ 3 Nr. 21 EStG). Weil noch viele Fragen ungeklärt waren, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) unter www.bundesfinanzministerium.de einen Fragen-Antworten-Katalog zur neuen Aktivrente veröffentlicht.
Steuertipp: Verdient ein Aktivrentner im ersten Monat 1.000 Euro, im zweiten Monat 2.000 Euro und im dritten Monat 3.000 Euro, bleiben nach Auffassung des BMF die in diesen drei Monaten insgesamt verdienten 6.000 Euro nicht steuerfrei. Steuerfrei sind die Einnahmen in den ersten beiden Monaten sowie 2.000 Euro im dritten Monat. Die über die Grenze von 2.000 Euro hinausgehenden 1.000 Euro müssen im dritten Monat versteuert werden. Das kann auch nicht durch die Abgabe einer Steuererklärung ausgeglichen werden (BMF, FAQ zur Aktivrente Teil II Frage 6). Diese Sichtweise ist nicht nachvollziehbar und dürfte zu einer Klagewelle führen.
Foto: auremar / stock.adobe.com

