Doppelte Haushaltsführung: Kann ein Wohnmobil die Zweitwohnung sein?

22.04.2026

Wer aus beruflichen Gründen am weit vom Wohnort entfernten Beschäftigungsort eine Zweitunterkunft nutzt, kann die Kosten dafür nach den Steuerspielregeln zur doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Hier stellt sich nun die Frage: Kann ein Wohnmobil am Beschäftigungsort als „Zweitwohnung“ qualifiziert werden?

Die Antwort kommt vom Finanzgericht Baden-Württemberg und lautet im Streitfall leider nein. Hier wohnte der Beschäftigte am Beschäftigungsort in seinem Wohnmobil und nutzte dieses Wohnmobil auch für die wöchentlichen Familienheimfahrten. Finanzamt und Finanzgericht lehnten mangels Zweitwohnung die steuerliche doppelte Haushaltsführung ab. Begründung: Da er das Wohnmobil auch für Familienheimfahrten nutzte, handelt es sich bei dem Wohnmobil nicht um eine Zweitwohnung im Sinn einer doppelten Haushaltsführung (FG Baden-Württemberg Urteil v. 17.9.2025, Az. 4 K 221/25).

Steuertipp:Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegen könnte, wenn das Wohnmobil am Beschäftigungsort abgestellt wird und für die Dauer der doppelten Haushaltsführung nicht mehr bewegt werden würde. Das müsste wohl durch Fotos zum Kilometerstand zu Beginn und zum Ende der doppelten Haushaltsführung nachgewiesen werden.

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