Essengutschein als beliebtes Gehaltsextra

27.06.2026

Hat ein Arbeitgeber keine eigene Kantine, kann er sich trotzdem an den Kosten für das Mittagessen seiner Mitarbeiter beteiligen. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt dieser finanzielle Vorteil für Mitarbeiter sogar steuerfrei. Der Zuschuss des Arbeitgebers zu einem Mittagessen darf 3,10 Euro über dem lohnsteuerlichen Sachbezugswert für das Mittagessen liegen. Das bedeutet: Der Wert des Essensgutscheins darf maximal 7,67 Euro betragen. Dafür muss vom Mitarbeiter ein geldwerter Vorteil in Höhe des amtlichen Sachbezugs, also 4,57 Euro täglich versteuert werden.

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