Bei Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt haben Arbeitnehmer viele Möglichkeiten, mit Werbungskosten Steuern zu sparen. Hier drei interessamte Steuersparmöglichkeiten.
- Reinigungskosten: Musste ein Mitarbeiter seine typische Berufskleidung zu Hause waschen, kann er die Kosten pro Waschgang schätzen (Wasser, Abwasser, Strom, Waschmittel) und als Werbungskosten geltend machen.
- Fahrgemeinschaft: Hat sich ein Arbeitnehmer mit Kollegen und Nachbarn zu einer Fahrgemeinschaft zusammengeschlossen, darf er selbst als passiver Mitfahrer die Werbungskosten für die Entfernungspauschale in Anlage N beantragen. Die Fahrtkosten für die passive Mitfahrt sind jedoch auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt.
- Geschenke: Wer als Führungskraft seinen Mitarbeitern Geschenke macht (z.B. Schoko-Osterhase), darf dem Finanzamt diese Kosten als Werbungskosten präsentieren. Eine erfolgsabhängige Bezahlung, wie von vielen Finanzbeamten gefordert, ist dafür keine Voraussetzung mehr.
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