Verkaufen Eltern ihrem Kind eine Immobilie, vereinbaren eine Ratenzahlung und schließen Zinsen bewusst aus, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, fiktive Zinsen zu ermitteln, die die Eltern als Kapitalerträge versteuern müssen.
Steuertipp: Doch das ist nicht zulässig. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass in solchen Fällen keine fiktiven Zinsen als Kapitalerträge anzusetzen sind (BFH, Urteil v. 24.3.2026, Az. VIII R 30/24). Auch die erhaltenen Kaufpreisraten bleiben bei den Eltern unversteuert. Es handelt sich bei diesen unverzinslichen Raten nicht um Erträge aus einer Leibrente.
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