Werbungskosten für vereinbarte Renovierungskosten vor Verkauf abziehbar?

25.08.2026

Manchmal müssen Vermieter einer Immobilie diese Immobilie möglichst schnell verkaufen, um an Geld zu kommen. Da kann es schon vorkommen, dass der Notarvertrag finanzielle Verpflichtungen für den Verkäufer enthält. In einem Streitfall verkaufte ein Vermieter seine Immobilie und verpflichtete sich im Notarvertrag dazu, bis zum Einzugstag des Käufers Miete zu zahlen und die Wohnung zudem zu entrümpeln und zu renovieren.

Frage: Darf der Verkäufer diese Mietzahlungen sowie Kosten für die Entrümpelung und Renovierungskosten noch als Werbungskosten in der Anlage V für die bis zum Verkauf vermietete Immobilie erfassen. Antwort: Leider nein (FG Bremen, Beschluss v. 27.10.2025, Az. 1 V 51/25). Diese Kosten sind Ausfluss aus der Veräußerung und stehen in keinem Zusammenhang mit der (bisherigen) Vermietung der Immobilie.

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