Eine gute und eine schlechte Nachricht gibt es für die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt eines Steuerzahlers. Die gute Nachricht: Die Steueranrechnung wird 2027 nicht komplett abgeschafft. Die schlechte Nachricht: Die Steueranrechnung soll ab 2027 nur noch 15 Prozent der Arbeitsleistung, maximal 900 Euro im Jahr betragen (bisher 20 Prozent der Arbeitsleistung, maximal 1.200 Euro im Jahr).
Steuertipp: Wer also plant, einen Handwerker in seinem Privathaushalt zu beauftragen und es stehen voraussichtliche Arbeitskosten von mehr als 6.000 Euro im Raum, sollte den Auftrag noch 2026 vergeben und auch die Rechnung noch 2026 bezahlen. Denn dann gibt es 2026 noch 300 Euro mehr Steueranrechnung.
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