Steuerreform 2027: Das plant die Bundesregierung

22.09.2026

Am 2. September 2026 hat die Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf die geplanten Steueränderungen für 2027 bekannt gegeben. Die Bilanz: ernüchternd. Denn die meisten Steuerzahler werden kaum steuerlich entlastet. Besonders fatal: Die kalte Progression wird 2027 nicht abgeflacht. Will heißen: Bekommt ein Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung, kann es nach Abzug von Steuern und Sozialabgeben sowie aufgrund der Inflation dazu führen, dass er netto kaum mehr Geld hat.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

  • 2027 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 12.564 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleibt das Einkommen unbesteuert.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei den Werbungskosten soll 2027 von bisher 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Bis zu diesem Betrag müssen Werbungskosten eines Arbeitnehmers nicht nachgewiesen werden. Diesen Betrag bekommt jeder Arbeitnehmer automatisch.
  • Mehr Kindergeld gibt es 2027. Statt wie bisher 259 Euro wird das Kindergeld im Jahr 2027 auf 267 Euro monatlich steigen. Der Kinderfreibetrag soll 2027 gleichzeitig auf 10.056 Euro klettern.

Foto: Andrii Yalanskyi/ stock.adobe.com