Abgabeverpflichtung: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

22.09.2026

Musste ein Arbeitnehmer seit Jahrzehnten keine Steuererklärung abgeben, kann es passieren, dass auf einmal eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entsteht. Beispielsweise wenn er Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld) von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen hat. Gibt er für dieses Jahr ein paar Jahre später eine Steuererklärung ab (nach seinem Verständnis eine freiwillige Erklärung), dann darf das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (FG Köln, Urteil v. 22.4.2026, Az. 12 K 72/25).

Steuertipp: Der Steuerzahler kann sich leider nicht damit herausreden, dass Finanzamt hätte ihn schließlich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern müssen. Die Finanzrichter haben die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Im Zweifel bei vergleichbaren Fällen Einspruch gegen den festgesetzten Verspätungszuschlag einlegen, einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens stellen und abwarten, wie der Bundesfinanzhof entscheidet.

Foto: PixelPower/ stock.adobe.com