Altersteilzeit: Lohnsteuerbescheinigung prüfen

12.08.2025

Wer 2024 in Altersteilzeit war und vom Arbeitgeber steuerfreie Aufstockungsbeträge bekommen hat, ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung für 2024 beim Finanzamt abzugeben. Die Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Durch die Aufstockungsbeträge erhöht sich der Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen.

Doch aufgepasst! Sind die in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers enthaltenen Aufstockungsbeträge deutlich höher als die tatsächlich dem Bankkonto gutgeschriebenen Aufstockungsbeträge, dann dürfte hier ein Fehler vorliegen. Denn leistet der Arbeitgeber auch Aufstockungsbeiträge für die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, unterliegen diese nicht dem Progressionsvorbehalt und gehören nicht in die Lohnsteuerbescheinigung. Liegt ein solcher Fehler vor, dann sollte in der Steuererklärung um die Reduzierung der Aufstockungsbeträge gebeten werden.

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