Antworten auf Praxisfragen zur Steuerermäßigung für energetische Sanierung

26.03.2024

In einer Verfügung der Finanzverwaltung finden sich interessante Antworten auf häufig gestellte Praxisfragen rund um die Steuerermäßigung für die energetische Sanierung nach § 35c EStG.

Frage 1: Sind auch eigene Kosten des Immobilieneigentümers steuerlich begünstigt?

Antwort: Ja, wichtig ist allerdings, dass das Fachunternehmen, das die energetische Sanierungsmaßnahme bescheinigt, die Kosten für Material oder für Dienstleister (z.B. Gerüstbaufirma) in der Bescheinigung aufnimmt.

Frage 2: Profitiert ein Eigenheimbesitzer von der Steuerermäßigung nach § 35c EStG, wenn ein Vertrag mit einem Baumarkt besteht und dieser Baumarkt ein Fachunternehmen mit der energetischen Sanierung beauftragt?

Antwort: Ja. Denn weder im Gesetz noch in einer Verwaltungsanweisung steht, dass der Immobilieneigentümer ein direktes Vertragsverhältnis zum ausführenden Fachunternehmen haben muss.