Berufskraftfahrer: Vorteile bei Ermittlung der Werbungskosten

07.05.2025

Berufskraftfahrer, also Lkw- oder Busfahrer, die in der Kabine ihres Fahrzeugs übernachten, dürfen beim Finanzamt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5b EStG pauschal 9 Euro Werbungskosten geltend machen. Doch gelten diese 9 Euro streng pro Übernachtung oder doch für alle Reisetage? Die gute Nachricht: Die Anzahl der tatsächlichen Übernachtungen ist nicht maßgeblich. Die Werbungskostenpauschale von neun Euro gibt es für jeden Tag, an dem einem Berufskraftfahrer die Verpflegungspauschale zusteht.

Steuertipp: Die 9 Euro Werbungskosten winken also für Anreisetage mit Übernachtung in der Kabine, für Tage mit einer Abwesenheit von zu Hause von 24 Stunden und für den Abreistag, unabhängig, ob an diesem Tag eine Übernachtung in der Kabine des Fahrzeugs stattfindet. Mit anderen Worten: Die neun Euro für die Übernachtung gibt es zusätzlich zur Verpflegungspauschale.

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