Wurde vor dem 1. Januar 2005 ein privater Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen (sog. Altvertrag) und ein Rentner entscheidet sich bei Fälligkeit für die Kapitalauszahlung, dann ist diese Auszahlung komplett steuerfrei. Anders sieht es aus, wenn der Rentner sich für die Auszahlung einer monatlichen Rente entscheidet. Dann wird diese monatliche Rente mit dem Ertragsanteil besteuert. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat damit kein Problem (Urteil v. 7.10.2025, Az. 4 K 151/24).
Steuertipp: Doch es lohnt sich weiterhin Gegenwehr. Denn nun hat der Bundesfinanzhof das letzte Wort in diesem Streitfall (BFH, Az. VIII R 19/25).
Foto: Stockfotos-MG/ stock.adobe.com

