Für Neurentner 2026 gibt es verschiedene steuerliche Neuregelungen, die sie unbedingt kennen sollten. Folgende Steueränderungen 2026 sind erwähnenswert:
- Besteuerungsanteil: Rentner, die 2026 erstmals eine gesetzliche Altersrente beziehen, müssen 84 Prozent ihrer Bruttorente versteuern. Im Jahr danach – also 2027 –, wenn erstmals für die vollen zwölf Monate eines Jahres Rente bezogen wird, ermittelt das Finanzamt den Rentenfreibetrag in Höhe von 16 Prozent der Bruttorente 2027. Dieser Freibetrag gilt dann bis ans Lebensende in unveränderter Höhe.
- Aktivrente: Wer sein gesetzliches Rentenalter erreicht hat und weiterarbeiten möchte, kann ab 2026 bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen. In den Monaten, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gibt es die Aktivrente nicht und der monatliche Freibetrag von 2.000 Euro kann nicht auf spätere Monate übertragen werden.
- Altersentlastungsbetrag: Das Finanzamt mindert bei Abgabe einer Steuererklärung 2026 bestimmte Einkünfte um den sogenannten Altersentlastungsbetrag. Dieser steuersparende Betrag beträgt für alle, die ihren 64. Geburtstag im Jahr 2025 gefeiert haben, 12,8 Prozent, maximal 608 Euro pro Jahr. Begünstigt sind Arbeitslohn, Mieteinkünfte oder Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit.
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