Im Jahr 2026 treten verschiedene steuerliche Neuregelungen in Kraft. Hier ein Schnellüberblick, was sich ändert:
- Grundfreibetrag: 2026 gibt es einen höheren Grundfreibetrag von 12.348 Euro/24.696 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Eheleute). Ein Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt vom Finanzamt unbesteuert.
- Behinderten-Pauschbetrag: Ab einem Grad der Behinderung von 20 Prozent winkt Steuerzahlern ein steuersparender Behinderten-Pauschbetrag. Die Feststellung des Grads der Behinderung kann ab 2026 nur noch elektronisch erfolgen. Das Versorgungsamt informiert das Finanzamt ab 2026 neuerdings digital über den festgestellten Grad der Behinderung.
- Heimaufenthalt: Lebt ein Steuerzahler 2026 wegen Pflegebedürftigkeit im Pflegeheim und hat deshalb seinen Privathaushalt aufgegeben, zieht das Finanzamt von den selbst getragenen Heimkosten 2026 eine Haushaltsersparnis von 12.348 Euro ab. Und nur der Restbetrag darf letztlich als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Bei Einzug während des Jahres 2026 ins Pflegeheim darf das Finanzamt die Kürzung nur zeitanteilig vornehmen.
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