Das ist neu für Familien

20.01.2026

Familien können sich 2026 über ein höheres Kindergeld, über einen höheren Kinderfreibetrag und über höhere Abzüge bei finanzieller Unterstützung von Kindern oder Elternteilen freuen. Das ist 2026 neu:

  • Kindergeld: Die Erhöhung fällt zwar moderat aus. Doch Eltern, die noch Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen ab 1. Januar 2026 vier Euro mehr Kindergeld pro Kind und Monat. Das monatliche Kindergeld 2026 beträgt demnach 259 Euro.
  • Kinderfreibetrag: Besserverdiener, bei denen das Finanzamt einen Kinderfreibetrag gewährt, profitieren 2026 von einem höheren Kinderfreibetrag. Statt wie bisher um 9.600 Euro mindert sich das zu versteuernde Einkommen von Eltern im Jahr 2026 für jedes Kind, das die Voraussetzungen erfüllt, um 9.756 Euro. Wichtig: Es gibt zunächst Kindergeld und nur wenn für 2026 eine Steuererklärung eingereicht wird, prüft das Finanzamt, ob Eltern mit dem Kindergeld oder mit dem Kinderfreibetrag finanziell besser fahren.
  • Unterstützt ein Steuerzahler ein Kind, für das er kein Kindergeld mehr erhält, oder einen Elternteil finanziell, kann er 2026 dafür eine außergewöhnliche Belastung von bis zu 12.348 Euro geltend machen. Zwei Ausnahmen sind zu beachten: Bei eigenen Einkünften und Bezügen der unterstützten Person von mehr als 624 Euro im Jahr, mindert der übersteigende Betrag den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag. Hat die unterstützte Person 2026 Ersparnisse von mehr als 15.500 Euro, kippt der steuerliche Abzug leider komplett.

Copyright: blende11.photo/stock.adobe.com