Doppelte Haushaltsführung: Schätzung der Familienheimfahrten

20.05.2026

Neben den Unterkunftskosten sowie den Kosten für Ausstattung können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch Werbungskosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt steuerlich geltend gemacht werden. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer keine Nachweise für die Familienheimfahrten vorlegen kann (z.B. keine Tickets für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, keine Tankquittungen)?

Steuertipp: Das Finanzgericht Sachsen stellte klar, dass die Werbungskosten für solche Familienheimfahrten nicht mit null Euro angesetzt werden dürfen, wenn keine Nachweise zu den Familienheimfahrten vorgelegt werden können (FG Sachsen, Urteil v. 15.5.2024, Az. 8 K 1068/23). In dem Streitfall wurden die Familienheimfahrten vom Finanzgericht für zehn Monate und jeweils zwei Familienheimfahrten je Monat geschätzt.

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