Erstmalige Abgabe einer Steuererklärung für Rentner: Ermittlung des Rentenfreibetrags?

20.05.2026

Hatte ein Rentner lange Zeit Ruhe vor dem Finanzamt, stellt sich die Frage, wie nach so vielen Jahren der Rentenfreibetrag ermittelt werden kann, sollte das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Schließlich weiß doch heute niemand mehr, wie hoch die Bruttorente vor vielen Jahren war. Doch das geht ganz einfach. Die nachträgliche Berechnung des Rentenfreibetrags geht einfach in drei Schritten.

Schritt 1: Besorgen Sie sich die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung – Information der Rentenbezugsmitteilung für das Jahr 2026“.

Schritt 2: Ziehen Sie von der ausgewiesenen „Rente einschließlich Einmalzahlungen“ den enthaltenen „Rentenanpassungsbetrag (= alle Rentenerhöhungen seit Rentenbeginn) ab.

Schritt 3: Vom verbleibenden Restbetrag ermitteln Sie dann je nachdem, wie hoch Ihr Besteueranteil ist, den maßgeblichen Rentenfreibetrag.

Beispiel:  In der Information der Deutschen Rentenversicherung findet ein Rentner unter „Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung“ seine Bruttorente 2026 von 26.724,42 Euro. Davon zieht er den Betrag von 6 571,02 Euro ab, der unter „im Rentenfreibetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag“ zu finden ist. Es verbleibt ein Betrag von 20 153,40 Euro. Ist dieser Rentner 1998 in Rente gegangen, beträgt sein Besteuerungsanteil 50 Prozent, was zu einem Rentenfreibetrag von 10 077 Euro führt (20 153 Euro x 50%).

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