Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil klargestellt, dass eine Flugbegleiterin am Flughafengelände (Homebase) eine erste Tätigkeitsstätte hat (Urteil v. 18.9.2025, Az. 14 K 1494/23). Folge: Für die Fahrten zur Homebase darf nur die Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden.
Steuertipp: Doch so ganz klar ist die Frage noch nicht geklärt. Jetzt hat der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren das letzte Wort, ob Flugbegleiter nun an ihrer Homebase tatsächlich eine erste Tätigkeitsstätte haben oder nicht (BFH, Az. VI R 17/25). Wenn nicht, dann darf steuerlich die Dienstreisepauschale abgezogen werden.
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