Kauft sich eine Privatperson ein E-Auto, winkt eine staatliche Förderung, wenn das Haushaltseinkommen nicht mehr als 80.000 Euro beträgt. Diese Grenze erhöht sich, wenn im Haushalt minderjährige Kinder leben: bei bis zu zwei Kindern um 5.000 Euro je Kind. Das Haushaltseinkommen bestimmt sich am durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen der zwei aktuellsten Steuerbescheide.
Beispiel: Ein verheirateter Steuerzahler ohne Kinder kauft sich im Jahr 2026 ein E-Auto. Zum Zeitpunkt des Kaufs liegen die Steuerbescheide 2023 (82.000 Euro zu verteuerndes Einkommen) und 2024 (87.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) vor. Da das durchschnittliche Haushaltseinkommen hier 84.500 Euro beträgt, wäre eine staatliche Förderung unzulässig. Wäre das zu versteuernde Einkommen 2025 deutlich niedriger als in den Vorjahren (zum Beispiel wegen Renteneintritts), dann sollte mit dem Kauf des E-Autos besser gewartet werden, bis der Einkommensteuerbescheid 2025 vorliegt. Dann wird das Haushaltseinkommen aus den Jahren 2024 und 2025 ermittelt.
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