Geplante Frühstartrente: Was gilt steuerlich?

25.08.2026

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Frühstartrente. Dazu soll ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit eines Kindes vom deutschen Staat zehn Euro auf ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Stellt sich die Frage, was steuerlich gilt.
Den FAQs der Bundesregierung zur Frühstartrente kann dazu Folgendes entnommen werden:

  • Die Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase (=Rentenbeginn des Kindes) steuerfrei.
  • Erlaubt sind auch Eigenbeiträge der Eltern oder Großeltern in den Altersvorsorgevertrag von bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Auch die Erträge für diese Eigenbeiträge bleiben bis zur Auszahlungsphase völlig steuerfrei.

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