Kapitalanleger: Wichtige Aufgaben bis zum 15. Dezember bzw. bis zum Jahreswechsel 2025/2026

21.10.2025

Hat ein Kapitalanleger bei verschiedenen Banken Aktiendepots, im Jahr 2025 bei einer Bank Aktiengewinne durch Aktienverkäufe erzielt und bei einer anderen Bank Aktienverluste realisiert? Dann kann in der Steuererklärung 2025 eine Verlustverrechnung beantragt werden. Dazu ist das Ausfüllen der Anlage KAP notwendig und die Vorlage einer Verlustbescheinigung über die 2025 realisierten Aktienverluste. Wichtig: Die Verlustbescheinigung kann nur bis zum 15. Dezember 2025 bei der Bank beantragt werden.

Hat die Bank auf Kapitalerträge Abgeltungsteuer einbehalten, sollten Steuerzahler bis zum Jahreswechsel checken, ob sie ihren Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro/2.000 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler) clever ausgeschöpft haben. Clever bedeutet: In Höhe des Sparer-Pauschbetrags können bei Banken Freistellungsaufträge erteilt werden. Bis zum Jahreswechsel kann bei der Bank, die Abgeltungsteuer aus Kapitalerträgen einbehalten hat, noch ein neuer Freistellungsauftrag erteilt werden. Vorteil: Dann erstattet die Bank die Abgeltungsteuer und es muss mit der Steuererklärung 2025 nicht extra die Anlage KAP ausgefüllt werden.

Copyright: Stefan Redel /stock.adobe.com