Kindergeld: Erleichterungen beim Nachweis zur Behinderung

23.02.2024

Eltern, bei deren Kind vor dem 25. Lebensjahr eine Behinderung eingetreten ist und die dazu führt, dass sich das volljährige Kind finanziell selbst nicht unterhalten kann, haben einen dauerhaften Anspruch auf Kindergeld (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 Satz 2 EStG).

In der Praxis stellt sich hier meist die Frage: Wie müssen Eltern dem Finanzamt nachweisen, dass ihr Kind vor seinem 25. Geburtstag wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung gelitten hat?

Gute Nachricht vom Finanzgericht Hamburg. Die Richter stellten klar, dass Eltern zahlreiche Möglichkeiten haben, die Behinderung ihres Kindes nachzuweisen. Denn die Form des Nachweises ist gesetzlich nicht geregelt (FG Hamburg, Urteil v. 12.10.2023, Az. 1 K 121/22).

Steuertipp: Nach den Urteilsgrundsätzen ist es danach sogar zulässig, das rückwirkende Vorliegen einer Behinderung anhand von ärztlichen Gesundheitszeugnissen der behandelnden Ärzte nachzuweisen.