Gute Nachricht für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, denen wegen eines genetischen Erbfehlers Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PDI) Kosten entstehen. Diese Kosten entstehen zwangsläufig und damit besteht die Möglichkeit, diese Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehen zu dürfen (BFH, Urteil v. 29.2.2024, Az. VI R 2/22).
In dem Urteilsfall ließ ein nicht verheiratetes Paar eine Präimplantationsdiagnostik (PDI) durchführen, weil bei dem Partner eine Chromosomenmutation vorlag. Wegen dieses Gendefekts entschied sich das Paar zu einer künstlichen Befruchtung in einem Kinderwunschzentrum, um eine Fehlstellung der Chromosomen auszuschließen. Kosten der Behandlung: 23.000 Euro.
Steuertipp: Die Finanzämter lehnten in der Vergangenheit die Kosten dieser VDI als außergewöhnliche Belastung ab, weil die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen bei der Frau verneint wurde. Doch mit diesem aktuellen Urteil haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in vergleichbaren Fällen nun die Möglichkeit, sich die hohen Kosten mit dem Finanzamt zu teilen.