Kürzere Gebäudeabschreibung: Gutachten nicht immer überzeugend

23.11.2025

Vermietet ein Steuerzahler privat eine Immobilie, kann er die Anschaffungskosten für das Gebäude abschreiben. Gibt es gute Gründe für eine niedrigere Nutzungsdauer, kann diese per Gutachten nachgewiesen werden. Hier muss man aber wissen, dass die Finanzämter immer häufiger gegensteuern und bei Fällen, die vor Gericht landen, einen eigenen Gutachter damit beauftragen, Stellung zur Verkürzung der Nutzungsdauer und damit zum kürzeren Abschreibungszeitraum zu nehmen.

In einem Urteilsfall wurde die kürzere Nutzungsdauer damit begründet, dass das Gebäude wegen einer geplanten Nutzungsänderung abgerissen werden soll. Der vom Finanzamt bestellte Gutachter kam jedoch zu der Auffassung, dass auch eine Sanierung in vertretbarem Aufwand möglich wäre. Folge: Die kürzere Nutzungsdauer wurde deshalb abgelehnt (FG München, Urteil v. 10.4.2025, Az. 10 K 1531/21).

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