Kürzere Nutzungsdauer für vermietete Immobilien

22.07.2024

Wer eine Immobilie vermietet, kann den Kaufpreis für das Gebäude steuersparend auf 33 bis 50 Jahre abschreiben. Doch was passiert, wenn ein Gutachter für eine Immobilie eine deutlich kürzere Nutzungsdauer prognostiziert? Die Finanzämter lehnen die kürzere Nutzungsdauer ab, obwohl es bereits mehrere Urteile gibt, nach denen der Nachweis einer kürzeren Nutzungs- und Abschreibungsdauer sehr wohl zulässig ist (u.a. BFH, 28.7.2021, Az. IX R 25/19 oder BFH, Urteil v. 23.1.2024, Az. IX R 14/23, NV). Doch da diese Urteile nicht veröffentlicht sind, sind sie nach Auffassung der Finanzämter über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

Dagegen lohnt sich Gegenwehr. Betroffene Vermieter, die ein Gutachten mit einer niedrigeren Nutzungsdauer haben und dennoch noch die gesetzliche Nutzungsdauer eingeräumt bekommen, sollten gegen nachteilige Steuerbescheide Einspruch einlegen. Derzeit wird wohl auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt, wie mit diesem Urteil und Gutachten in Zukunft umgegangen wird.