Häufig gestellte Fragen

Wie werde ich Mitglied in bei der LohiBW?

Ganz einfach:

Sie vereinbaren einen Termin mit uns. Schreiben Sie uns oder wählen Sie über die Postleitzahlensuche eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Sie kommen zum persönlichen Beratungstermin und werden Mitglied. Wir erklären Ihnen unsere Leistungen, Beratungsbefugnis und berechnen Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag. Anschließend können Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden.

Ab sofort nutzen Sie alle Leistungen der LohiBW.
Mit Erklärung der Mitgliedschaft profitieren Sie von allen unseren Leistungen. Wir machen Ihre Steuererklärung und beraten Sie ganzjährig und ohne Extrakosten zu steuerlichen Themen rund um alle Fragen zur Einkommensteuer.

Mitglied werden >

Wie hoch ist die Aufnahmegebühr?

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 19 Euro.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihren Jahreseinnahmen. Einnahmen sind beispielsweise alle Bezüge aus einem Beschäftigungsverhältnis, die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, Rentenbezüge, Kapitalerträge und Lohnersatzleistungen.

Die genaue Höhe des Mitgliedsbeitrags lässt sich nur in einer Beratungsstelle nach Kenntnis der beitragsbestimmenden Faktoren ermitteln.

Beitragsordnung >

Gibt es Ermäßigungen für Schüler, Studenten und Auszubildende?

Ja, bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung ist ein für diesen Personenkreis ermäßigter Beitrag von 31 Euro zu entrichten, sofern die Einnahmen nicht über 12.000 Euro liegen und mindestens ein Elternteil Mitglied der Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. ist.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Mitglied werden?

In der Beratungsbefugnis ist gesetzlich geregelt, für wen ein Lohnsteuerverein tätig werden darf. Im Rahmen einer Mitgliedschaft können wirArbeitnehmern, Rentnern, Beamten und Unterhaltsempfängernbei der Einkommensteuer Hilfe leisten:

  • wenn nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente und Pensionen) oder Unterhaltsleistungen vorliegen
  • und/oder Einnahmen gemäß § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a (Übungsleiter, Ehrenämter) oder Nr. 72 EStG, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind
  • und/oder Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen), Vermietung und Verpachtung, oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. so genannten Spekulationsgeschäften) erzielt werden und die Einnahmen/Einkünfte aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Ehepartnern nicht übersteigen.

Kann ich meine Steuererklärung von Ihnen auch machen lassen, ohne Mitglied bei der LohiBW zu sein?

Ja, bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung ist ein für diesen Personenkreis ermäßigter Beitrag von 31 Euro zu entrichten, sofern die Einnahmen nicht über 12.000 Euro liegen und mindestens ein Elternteil Mitglied der Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. ist.

Wie lange dauert eine Mitgliedschaft?

Die Dauer der Mitgliedschaft können Sie selbst bestimmen. Sie können die Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 30. September des laufenden Jahres.

Muss ich die Mitgliedschaft kündigen, wenn ich keine Einkommenssteuererklärung mehr abzugeben habe oder abgeben will?

Nein, Sie können gerne weiter Mitglied bleiben und den Verein dadurch unterstützen.

Wenn Sie sich zu einer Kündigung entscheiden, ist diese schriftlich zu erklären. Achten Sie bitte unbedingt auf eine fristgemäße Kündigung. Diese ist nur dann wirksam, wenn Sie bis zum 30. September eines Jahres schriftlich kündigen. Bei Eintritt nach dem 30. September kann die Kündigung bis zum 31. Dezember des Beitrittsjahres erklärt werden.

Werden die Bearbeitung der Steuererklärung oder andere Leistungen extra in Rechnung gestellt?

Nein, denn alle Leistungen des Vereins sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen finden Sie in unserer Beitragsordnung.

Beitragsordnung >

Erhalte ich alle erforderlichen Formulare und Vordrucke bei Ihnen oder beim Finanzamt?

Wir erstellen alle Einkommensteuererklärungen im ELSTER-Verfahren, also ohne amtliche Formulare. Falls benötigt, können wir Ihnen gerne Vordrucke für Ihren Arbeitgeber zur Verfügung stellen (z. B. Reisekosten, Auswärtstätigkeit).

Ich habe nur eine Frage. Kann ich mich damit an die LohiBW wenden ohne Mitglied zu sein?

Wir dürfen nur für Mitglieder tätig werden.

Kann ich Ihnen meine Unterlagen auch per E-Mail senden?

Ja, das ist möglich. Allerdings ist es nicht sicher! Ein Datenversand per E-Mail erfolgt unverschlüsselt. 

Datenschutz nimmt bei uns einen sehr hohen Stellenwert ein. Wir bieten Ihnen mit unserem Mitgliederportal eine kostenlose Alternative, mit der Sie Ihre Daten und Unterlagen verschlüsselt mit der Beratungsstelle austauschen können.

Mitgliederportal >

Jetzt Mitglied werden und alle Steuervorteile nutzen!

Sie können wählen: Besuchen Sie eine Beratungsstelle der LohiBW in Ihrer Nähe. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für Beratungstermine. Die für Sie zuständige Beratungsstelle wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.