Neue Urteile und Richtlinien zur doppelten Haushaltsführung

22.07.2024

Bei der Bearbeitung der Anlage N für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung angemietet haben (= sog. doppelte Haushaltsführung), gibt es Neuerungen, die beachtet werden sollten.

Gemeint sind folgende Richtlinien und Urteile:

  • Umgekehrte Familienheimfahrten: Kann ein Arbeitnehmer am Wochenende aus beruflichen Gründen nachweislich nicht zu seiner Familie fahren (z.B. Rufbereitschaft oder Wochenendarbeit) und die Familie besucht den Arbeitnehmer in seiner Zweitwohnung, dürfen dafür Fahrtkosten im Rahmen einer Familienheimfahrt als Werbungskosten berücksichtigt werden (R 9.11 Abs. 6 Nr. 2 Satz 3 Lohnsteuerrichtlinien 2023).
  • Unterkunftskosten Ausland: Musste ein Arbeitnehmer 2023 im Ausland arbeiten und hat deshalb auf eigene Kosten am ausländischen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung angemietet, gilt Folgendes: Das Finanzamt ließ in der Vergangenheit nur die angemessene Miete für eine 60 Quadratmeter große Wohnung zum Abzug zu. Doch damit ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nun Schluss. Das Finanzamt muss auch die Miete für eine größere Zweitwohnung im Ausland als steuersparende Werbungskosten akzeptieren (BFH, Urteil v. 9.8.2023, Az. VI R 20/21).