Neuregelungen 2024 zur Arbeitnehmer-Sparzulage

24.01.2024

Arbeitnehmer können sich von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen überweisen lassen, wenn sie sich fürs Beteiligungssparen oder für einen Bausparvertrag entscheiden. Vom Staat bekommen Beschäftigte eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Durch das in Kraft getretene Zukunftsfinanzierungsgesetz ergeben sich 2024 Verbesserungen.

  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt beim Bausparen 9 Prozent und beim Beteiligungssparen 20 Prozent.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt beim Bausparen 470 Euro und beim Beteiligungssparen 400 Euro im Jahr.
  • Von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitierten Arbeitnehmer bisher nur, wenn die Einkommensgrenze von 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) beim Bausparen oder 20.000 Euro/40.000 Euro beim Beteiligungssparen nicht überschritten wird.

Tipp: Ab dem 1. Januar 2024 gilt beim Bausparen und beim Beteiligungssparen eine einheitliche Einkommensgrenze von 40.000 Euro/80.000 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten).