Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025: Wissenswertes

28.07.2025

Im Juli 2025 winkt Rentnern mit einer gesetzlichen Rente wieder eine Rentenerhöhung. Um 3,74 Prozent soll sich die Bruttorente erhöhen. Das freut auch das Finanzamt, weil dadurch rund 70.000 Rentner auf einmal zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein werden. Doch die Abgabe einer Steuererklärung muss nicht zwangsläufig Steuerzahlungen bedeuten.

Steuern werden 2025 nur dann fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Rentners mehr als 12.096 Euro/24.192 Euro beträgt. Droht für 2025 die Abgabe einer Steuererklärung, sollten Rentner schon heute vorbauen. Hier ein paar vorgezogene Steuerspartipps für Rentner:

  • Bei gesundheitlichen Problemen sollte noch 2025 beim Versorgungsamt ein Antrag auf Feststellung eines Grads der Behinderung gestellt werden. Je nach Höhe des Grads der Behinderung winkt hier nämlich ein Behinderten-Pauschtrag, der das zu versteuernde Einkommen ohne Nachweis von Ausgaben mindert.
  • Belege sammeln: Rentner sollten sich einen Ordner oder einen Schuhkarton zulegen und alle steuerlich relevanten Rechnungen aus 2025 sammeln. Dazu gehören Zuzahlungen zu Medikamenten, zur Kur, zur Brille oder zum Zahnarzt (außergewöhnliche Belastungen), Kosten für Handwerker im Haushalt oder für ambulanten Pflegedienst bzw. Reinigungskraft (Steueranrechnung) und Spendenzahlungen (Sonderausgaben).
  • Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereins werden die Rechnungen steuerlich richtig zuordnen und steuersparend in der Steuererklärung 2025 erfassen.

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