Risiko bei Immobilienschenkung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf

12.08.2025

Wer eine vermietete Immobilie verschenken möchte, sollte unbedingt damit warten, bis nach dem Kauf zehn Jahre vergangen sind. In diesem Fall fällt zwar möglicherweise Schenkungsteuer an, aber keine Einkommensteuer.

In einem aktuellen Urteilsfall schenkte der Vater seiner Tochter eine Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist nach Kauf. Die Tochter übernahm das Immobiliendarlehen des Vaters. Aus diesem Grund unterstellte das Finanzamt eine teils entgeltliche Immobilienübertragung. Und somit wurde unterstellt, dass der Vater einen Teil der Immobilie verkauft hat. Folge: Der anteilige Gewinn wurde bei ihm im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 EStG besteuert (BFH, Urteil v. 11.3.2025, Az. IX R 17/24).

Also am besten solche Immobilienschenkungen stets außerhalb der Zehnjahresfrist nach dem Kauf durchführen oder aber das Darlehen wird durch den Schenker abgelöst.

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