Fordert das Finanzamt insbesondere Rentner dazu auf, für mehrere zurückliegende Jahre eine Steuererklärung einzureichen, kann es passieren, dass das Finanzamt nicht nur Steuern für diese Jahre fordert, sondern auch einen Verspätungszuschlag. Doch dagegen lohnt sich Gegenwehr. Denn das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass Steuer-Laien keine Schuld trifft, wenn sie sich aufgrund der komplizierten Steuergesetze gar nicht bewusst waren, dass sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren (FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.2.2024, Az. 2 K 628/22).
Mit anderen Worten: Insbesondere Rentner sollten mit Hinweis auf dieses steuerzahlerfreundliche Urteil gegen einen festgesetzten Verspätungszuschlag einen Einspruch einlegen und darum bitten, diesen Verspätungszuschlag aufzuheben. Insbesondere dann, wenn sich der Rentner zu keiner Zeit bewusst war, dass das Finanzamt von ihm eine Steuererklärung erwartet.
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