Steuererklärung 2025 für Rentner: Drei Steuerspartipps

27.06.2026

Rentner haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast für 2025 zu reduzieren oder sogar auf null Euro zu drücken. Hier drei besonders effektive Steuersparmöglichkeiten:

  • Pflege-Pauschbetrag: Ist ein Ehegatte pflegebedürftig (mindestens Pflegegrad 2) und der andere Ehegatte kümmert sich zusammen mit einem Pflegedienst, kann der pflegende Ehegatte einen Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG geltend machen.
  • Spenden: Hat ein Rentner gespendet und kann das nachweisen (Kontoauszug, Telefonrechnung, ab 300 Euro Spendenquittung), dann kann er dafür einen Sonderausgabenabzug geltend machen. Wird häufig vergessen.
  • Vermietung: Erzielt ein Rentner Vermietungseinkünfte, kann er beim Werbungskostenabzug auch die Tagespauschale von 6 Euro pro Tag abziehen (maximal 1.260 Euro pro Jahr). Und zwar für Tage, an denen er sich mit seiner vermieteten Immobilie auseinandersetzen musste. Nach dem Gesetzeswortlauf ist die Tagespauschale nicht nur für Arbeitnehmer abziehbar, sondern eben auch für Vermieter.

Foto: Wolfilser / stock.adobe.com