Steuernachzahlung bei freiwilliger Steuererklärung: Was tun?

22.09.2026

Gibt ein Steuerzahler freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt ab, weil er eine Steuererstattung erwartet und es kommt anders und am Ende fordert das Finanzamt Steuern nach, stellt sich die Frage, wie er sich verhalten soll.

Steuertipp: Geht die Steuerzahlung darauf zurück, dass der Arbeitgeber versehentlich zu wenig Steuern einbehalten hat und es besteht nach wie vor keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, helfen zwei Anträge:

  1. Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid.
  2. Beantragen Sie im Einspruchsverfahren die Rücknahme der Steuererklärung.

Damit ist die Steuernachzahlung vom Tisch. Das funktioniert leider nicht, wenn das Finanzamt feststellt, dass eigentlich für das betreffende Steuerjahre eine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung vorlag.

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