Haben sich Ehegatten für die Lohnsteuerklassenkombination 3/5 entschlossen und es ist bereits absehbar, dass der Ehegatte mit dem niedrigeren Gehalt im Jahr 2026 für längere Zeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen wird, dann kann es sich lohnen, die Änderung der Steuerklassenkombination beim Finanzamt zu beantragen.
Da die Höhe dieser Lohnersatzleistungen vom Nettogehalt abhängt, sollte der Ehegatte, der bald Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezieht, die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor wählen.
Das bedeutet im Vergleich zur Lohnsteuerklasse 5 deutlich geringere Steuerabzüge und somit ein höheres Nettogehalt. Und so fallen auch die künftigen Lohnersatzleistungen höher aus.
Copyright: magele-picture/stock.adobe.com

