Lässt sich die Mobilitätsprämie nachträglich beantragen und unter welchen Umständen gibt es sie?
Frage: Ich habe vergessen, eine Mobilitätsprämie in meiner Steuererklärung zu beantragen. Der betreffende Steuerbescheid ist nun bestandskräftig. Kann ich die Mobilitätsprämie dennoch nachträglich beantragen?
Antwort: Das könnte tatsächlich klappen. Denn da in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Steuerbescheid kein Hinweis zur Mobilitätsprämie zu finden ist, besteht eine einjährige Einspruchsfrist (§ 365 Abs. 2 AO). Folge: Ist seit der Bekanntgabe des betreffenden Steuerbescheids also noch kein Jahr vergangen, kann Einspruch eingelegt und die Mobilitätsprämie nachträglich beantragt werden.
Frage: Gibt es die Mobilitätsprämie nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei einer einfachen Entfernung von mehr als 20 Kilometer?
Antwort: Nein, die Mobilitätsprämie kann auch für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung beantragt werden. Das lohnt sich finanziell, weil bei solchen Familienheimfahrten die Wegstrecke meist deutlich über der 20-Kilometer-Grenze liegen dürfte.